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BVerwG, 05.10.1966 - IV C 213.65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bedenklichkeit einer landesrechtlichen Regelung zur Eröffnung des Zivilrechtswegs wegen eines Entschädigungsanspruches wegen nachteiliger Wirkungen des Aufstauens eines Gewässers - Einordnung eines auf einen Entschädigungsantrag einer Behörde ergehenden Bescheids ohne ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.05.1965 - III A 17/64
- BVerwG, 05.10.1966 - IV C 213.65
Papierfundstellen
- NJW 1967, 590
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.02.1961 - IV C 327.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.10.1966 - IV C 213.65
Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen; die Verzichtserklärung des anwaltlich nicht vertretenen Beklagten ist rechtswirksam, da eine derartige Erklärung auch im Revisionsverfahren trotz § 67 Abs. 1 VwGO nicht dem Anwaltszwang unterliegt (Urteil BVerwG IV C 327.60 vom 24. Februar 1961 - DVBl. 1961 S. 518 -).