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   BVerwG, 05.10.1966 - IV C 213.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2383
BVerwG, 05.10.1966 - IV C 213.65 (https://dejure.org/1966,2383)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1966 - IV C 213.65 (https://dejure.org/1966,2383)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1966 - IV C 213.65 (https://dejure.org/1966,2383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedenklichkeit einer landesrechtlichen Regelung zur Eröffnung des Zivilrechtswegs wegen eines Entschädigungsanspruches wegen nachteiliger Wirkungen des Aufstauens eines Gewässers - Einordnung eines auf einen Entschädigungsantrag einer Behörde ergehenden Bescheids ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 590
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.1961 - IV C 327.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1966 - IV C 213.65
    Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen; die Verzichtserklärung des anwaltlich nicht vertretenen Beklagten ist rechtswirksam, da eine derartige Erklärung auch im Revisionsverfahren trotz § 67 Abs. 1 VwGO nicht dem Anwaltszwang unterliegt (Urteil BVerwG IV C 327.60 vom 24. Februar 1961 - DVBl. 1961 S. 518 -).
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